Sandabbau an den Heideseen

Mit Ablauf des Jahres 2020 endete die Genehmigung des Landkreises Osnabrück für einen Sandabbau im Bereich der Bad Laerer Heideseen. Seitdem wird hier kein Sand mehr abgebaut. Die Flächen rund um die Heideseen sollen rekultiviert werden und zukünftig für eine sanfte touristische Nutzung dienen. Die Firma Niehaus hat jetzt beim Landkreis beantragt, einen weiteren Sandabbau mit Vertiefung der Seen bis zum Jahr 2040 zu genehmigen.

Die Gemeinde Bad Laer hat nicht das Recht, den Sandabbau zu genehmigen oder zu untersagen, sie kann aber eine Stellungnahme dazu abgeben und dem Landkreis Osnabrück als Genehmigungsbehörde gegenüber deutlich machen.

Der Fachbereich II (Planen und Bauen) der Gemeindeverwaltung hatte dem Gemeinderat vor seiner Sitzung am 24.03.2022 eine Beschlussvorlage vorgelegt, in der die Gemeinde Bad Laer gegen einen weiteren Sandabbau Stellung bezieht. Zur Begründung hieß es u. a.:

  • Die Fortführung des Sandabbaus bis 2040 widerspricht den Planungszielen der Gemeinde, hier ein naturverträgliches Erholungsgebiet anzulegen. Dem stehen Lärm- und Staubentwicklung und eine Rekultivierung erst ab 2040 entgegen.
  • Die Heideseen liegen im Trinkwassereinzugsgebiet für die Versorgung der Gemeinde Bad Laer. Ein hydrogeologisches Gutachten empfiehlt, auf einen weiteren Sandabbau zu verzichten, um die Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden und ein weiteres Absinken des Grundwasserspiegels zu verhindern.
  • Eine Grundwasserabsenkung gefährdet die umgebenden Wald- und Rekultivierungsflächen. Diese besitzen einen hohen kleinklimatischen und erholungsrelevanten Stellenwert und würden in ihrer Resistenz gegen sich verstärkende klimatische Veränderungen eingeschränkt.

Der Gemeinderat hat diese Beschlussvorlage in der Sitzung vom 24.03 mehrheitlich abgelehnt. Das bedeutet, dass die Gemeinde Bad dem Landkreis gegenüber in dieser Sache keine Stellungnahme abgibt, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der Landkreis einem weiterem Sandabbau zustimmt. DerOV Bündnis 90/Die Grünen teilt die in der Beschlussvorlage dargestellten Argumente und ist der Meinung, dass einem weiteren Sandabbau nicht zugestimmt werden darf. Aus unserer Sicht stellt der Ratsbeschluss eine Fehlentscheidung dar.